Radionikheiler – Folgerungen nach dem DGH-Urteil für die Radionik

von Claudio Romanazzi MRadA

Vom 20. – 22.1.2006 fand in Hohenroda die dritte große Tagung der Deutschen Radionischen Gesellschaft ev. Statt. Den Eröffnungsvortrag hielt Winfried Veldung, der über das o.a. Thema sehr kompetent und lebendig referierte.

Die Problematik: Bisher agierte der Radioniker-Laie in einer Art Grauzone. Darf er heilen, darf er nicht? Das DGH-Urteil stellt fest: Geistige Heilweisen fallen nicht unter das Heilpraktikergesetz (das Heilung und Diagnosen verbietet, wenn man nicht als Arzt oder Heilpraktiker zugelassen ist)! Wer also belegen kann, dass er geistig heilt, darf das in Deutschland tun.

Diese gute Nachricht ist jedoch kein Freibrief für vom Laien angewandte medizinische Anwendung der Radionik. Die Sache ist etwas komplizierter. Nach wie vor darf keine Diagnose gestellt werden, auch wenn sie ggfs. anders benannt wird. Es geht – das sei nochmals betont – ausschließlich um geistiges Heilen.

Winfried Veldung, Vorstandsmitglied des DGH und Vorsitzender des Arbeitskreises Radionik und Schwingungsmedizin e.V., hat angeboten, Interessenten ausführlich zu informieren. Unter seiner Regie kann auch die Überprüfung zum Heiler nach dem DGH-Urteil vorgenommen werden. Hier die Kontaktdaten:

Arbeitskreis Radionik und Schwingungsmedizin
Winfried Veldung
Waldstr. 20
23611 Bad Schwartau
T. 0451-281184
F. 0451-8818675
eMail ak-radionik@web.de

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